Kein vollständiger Unternehmerwechsel i.S. des § 2 Abs.
5 GewStG bei Übertragung nur der Geschäftsanteile an der
Komplementär-GmbH einer KG
Leitsatz
(1) Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass § 10a Satz 4 GewStG nur für Körperschaften gilt, nicht für Personenunternehmen. (2) Bei Übertragung nur der Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH einer KG liegt kein vollständiger Unternehmerwechsel i. S. des § 2 Abs. 5 GewStG vor, da von einem Unternehmerwechsel nur auszugehen ist, wenn alle Gesellschafter der das Unternehmen fortführenden Personengesellschaft ausscheiden.
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 811 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 14 IAAAB-78335