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Steuersatz bei Technokonzerten
Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 3/2006
Bezug:
Der entschieden:
Konzerte i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sind Aufführungen von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert.
Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player „Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden.
Eine „Techno”-Veranstaltung kann ein Konzert i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sein.
Die Referatsleiter Umsatzsteuer haben auf der Sitzung USt I/2006 die Veröffentlichung des o. a. BFH-Urteils beschlossen. Das Urteil kann bereits über die Datenbank JURIS oder SIS abgerufen werden. Ruhende Rechtsbehelfsverfahren sind wieder aufzunehmen und auf der Grundlage des v. g. Urteils zu erledigen.