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Sächsisches FG Beschluss v. - 5 K 612/05

Gesetze: FGO § 33, GVG § 17a Abs. 2 S. 1, ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1, ZPO § 13, ZPO § 29

Rechtsweg bei Streitigkeiten wegen Eintragungen auf Lohnsteuerkarte

Leitsatz

Ist streitig, ob der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Korrektur der Arbeitgebereintragungen auf der Lohnsteuerkarte hat, so ist hierfür nicht das Finanzgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig.

Fundstelle(n):
KAAAB-78797

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