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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 411/2003

Gesetze: EStG § 10d Abs. 3 S. 1, EStG § 10d Abs. 3 S. 2, EStG § 10d Abs. 3 S. 3, EStG § 10d Abs. 3 S. 4, EStG § 10d Abs. 3 S. 5, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1

Zur Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides

Leitsatz

Soweit sich die Grundlagen für einen Verlustfeststellungsbescheid ändern, weil z. B. Einkommensteuerbescheide geändert werden und sich deshalb ein anderer verbleibender Verlustabzug ergibt, hat auch eine Änderung des Verlustfeststellungsbescheides zu erfolgen.

Fundstelle(n):
JAAAB-78822

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