Im Rahmen einer Grundstücksübertragung vereinbarte
dauernde Last nach unentgeltlicher Weiterübertragung des Grundstücks
durch den Übernehmer nicht mehr
anzuerkennen
Leitsatz
(1) Wird im Rahmen der Übertragung einer ertragbringenden existenzsichernden Wirtschaftseinheit eine dauernde Last vereinbart, kann diese nach unentgeltlicher Weiterübertragung der Wirtschaftseinheit durch den Übernehmer steuerlich nicht mehr anerkannt werden. (2) Die Vereinbarung eines Mietverhältnisses zwischen Mutter und Kind stellt einen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO dar, wenn zeitgleich eine entgeltliche Aufgabe des Wohnungsrechts der Mutter gegen dauernde Last in Höhe der Miete vereinbart wird.
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 943 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 8 PAAAB-79014