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Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene WK zu § 22 EStG? Verfahrensrechtliche Hinweise zur Bearbeitung von Einsprüchen
Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 18/2005 (aktualisierte Version)
Zur Frage, ob Rentenbeiträge aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten (zu Einkünften nach § 22 EStG) zu beurteilen sind und ob diese geänderte rechtliche Beurteilung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist (unechte Rückwirkung des Alterseinkünftegesetzes), ist unter dem Az. X R 11/05 ein Verfahren beim BFH anhängig.
Mit IV A 7 – S 0338 – 81/05, wurde der „Vorläufigkeitskatalog” um den Punkt „Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG” erweitert. Der Vorläufigkeitsvermerk wird seit Ende August sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für VZ vor 2005 beigefügt.
Die bis dahin eingegangenen Einsprüche sind dadurch erledigt worden, dass die Steuerfestsetzungen hinsichtlich des o.a. Punktes für vorläufig erklärt wurden.
Nach dem Beschluss der AO-Referatsleiter Bund/Land (III/2005) umfasst der Vorläufigkeitsvermerk jedoch keine einfachgesetzlichen Fragen, sondern nur die Frage, ob die Vorschrift mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
⇒ Entsprechende ...