Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Steuerbarkeit von Zuschüssen aus
öffentlicher Hand als Investitionshilfen
Leitsatz
Der Begriff unmittelbar mit dem Preis
zusammenhängende Subventionen" im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 1
Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin
auszulegen, dass er nur die Subventionen erfasst, die vollständig oder
teilweise die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder
von Dienstleistungen sind und dem Verkäufer oder Dienstleistungserbringer
von einem Dritten gezahlt worden sind. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts,
anhand der ihm unterbreiteten Tatsachen festzustellen, ob die Subvention eine
solche Gegenleistung darstellt.
( vgl. Randnr. 18 und Tenor
)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV-Beilage 2002 S. 33 Nr. 1 CAAAB-79403