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EuGH Urteil v. - C-184/00

Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

Steuerbarkeit von Zuschüssen aus öffentlicher Hand als Investitionshilfen

Leitsatz

Der Begriff unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen" im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, dass er nur die Subventionen erfasst, die vollständig oder teilweise die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder von Dienstleistungen sind und dem Verkäufer oder Dienstleistungserbringer von einem Dritten gezahlt worden sind. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, anhand der ihm unterbreiteten Tatsachen festzustellen, ob die Subvention eine solche Gegenleistung darstellt.

( vgl. Randnr. 18 und Tenor )

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2002 S. 33 Nr. 1
CAAAB-79403

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