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EuGH Urteil v. - C-200/04

Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 26;Richtlinie 90/314/EWG Artikel 1;Richtlinie 90/314/EWG Artikel 2

Sonderregelung (Margenbesteuerung) für Reisebüros und Reiseveranstalter

Leitsatz

Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er auf einen Wirtschaftsteilnehmer Anwendung findet, der Dienstleistungen wie die „High-School-Programme” und „College-Programme”, die in der Durchführung von Sprach- und Studienreisen ins Ausland bestehen, anbietet und der seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises im eigenen Namen einen drei- bis zehnmonatigen Auslandsaufenthalt bietet und dabei Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch nimmt.

Fundstelle(n):
WAAAB-79405

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