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EuGH Urteil v. - C-63/04

Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 3

Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei langfristiger Vermietung

Leitsatz

Wenn ein Investitionsgut gegen Zahlung einer hohen Abstandszahlung für 999 Jahre an eine Person vermietet und das Resteigentumsrecht an diesem Gegenstand drei Tage später zu einem weitaus geringeren Preis an eine andere Person veräußert wird und wenn diese beiden Umsätze unlöslich miteinander verbunden sind und aus einem ersten, steuerfreien, und einem zweiten, besteuerten, Umsatz bestehen und wenn diese Umsätze aufgrund der Übertragung der Befugnis, über dieses Investitionsgut wie ein Eigentümer zu verfügen, Lieferungen i. S. des Art. 5 Abs. 1 der 6. EG-RL darstellen, dann ist der fragliche Gegenstand bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so zu behandeln, als ob er für gewerbliche Tätigkeiten verwendet worden ist, die je nach dem Anteil der jeweiligen Werte der beiden Umsätze teilweise besteuert und teilweise von der Steuer befreit sind.

Fundstelle(n):
YAAAB-79465

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