Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei
langfristiger Vermietung
Leitsatz
Wenn ein Investitionsgut gegen
Zahlung einer hohen Abstandszahlung für 999 Jahre an eine Person vermietet
und das Resteigentumsrecht an diesem Gegenstand drei Tage später zu einem
weitaus geringeren Preis an eine andere Person veräußert wird und
wenn diese beiden Umsätze unlöslich miteinander verbunden sind und
aus einem ersten, steuerfreien, und einem zweiten, besteuerten, Umsatz bestehen
und wenn diese Umsätze aufgrund der Übertragung der Befugnis,
über dieses Investitionsgut wie ein Eigentümer zu verfügen,
Lieferungen i. S. des Art. 5 Abs. 1 der
6. EG-RL darstellen, dann ist der fragliche
Gegenstand bis zum Ablauf des Berichtigungszeitraums so zu behandeln, als ob er
für gewerbliche Tätigkeiten verwendet worden ist, die je nach dem
Anteil der jeweiligen Werte der beiden Umsätze teilweise besteuert und
teilweise von der Steuer befreit sind.