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FG Münster Beschluss v. - 5 V 3802/05 E EFG 2006 S. 962 Nr. 13

Gesetze: EStG § 15

Gewerbliche Einkünfte:

Unternehmereigenschaft bei Handelsvertretung

Leitsatz

1) Unternehmer i. S. des § 15 EStG ist der Urheber der Dienstleistungen, d.h. derjenige, der die steuerbare Handlung "unternimmt", indem er das Unternehmen als den steuerbaren Handlungstatbestand betreibt und so die Mehrung/Minderung steuerlicher Leistungsfähigkeit als steuerbaren Handlungserfolg erzielt.

2) Bei einer Handelsvertretung ist entscheidend darauf abzustellen, wer die Unternehmerinitiative hat und das tägliche Vermittlungsgeschäft ausführt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 962 Nr. 13
OAAAB-79584

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