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BFH Beschluss v. - VIII B 90/05

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 58, FGO § 76, FGO § 96, FGO § 115

Keine Prozessstandschaft einer voll beendeten Personengesellschaft; unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens; Nichterhebung von Beweisen; unrichtige Beweiswürdigung als materiell-rechtlicher Mangel

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 966 Nr. 5
KAAAB-79662

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