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FG München Beschluss v. - 6 V 3504/05

Gesetze: EStG § 43a Abs. 1 Nr. 1, EStG § 50d Abs. 1, DBA Niederlande Art. 13 Abs. 3

Tatsächliche Verständigung bei der Höhe der Kapitalertragsteuer

Leitsatz

Eine tatsächliche Verständigung ist nicht darüber möglich, die Kapitalertragsteuer abweichend von § 43a EStG mit 15 v.H. statt mit 25 v.H. des Ausschüttungsbetrages festzusetzen.

Fundstelle(n):
XAAAB-79996

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