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FG Münster Urteil v. - 9 K 6525/01 K EFG 2006 S. 953 Nr. 13

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 16 S 3

Bilanzen:

Berechnung der Rücklage bei Wertaufholung im Veranlagungszeitraum 1999

Leitsatz

Der rücklagenfähige Gewinn nach § 52 Abs. 16 S. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht durch einen Vergleich der Buchwerte (Bilanzansätze) der Forderungen zu ermitteln. Maßgeblich ist vielmehr der Umfang der im Forderungsbestand zum enthaltenen Wertberichtigungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 953 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2006 S. 762
JAAAB-80023

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