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BFH Beschluss v. - VII B 141/05

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Leitsatz

Ist weder die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöste Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls noch die dadurch ausgelöste Vermutung der Gefährdung von Auftraggeberinteressen widerlegt worden, ist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG die Bestellung als Steuerberater zwingend zu widerrufen.

Es liegt nicht im Ermessen der Steuerberaterkammer, dieser potentiellen Gefährdung von Auftraggeberinteressen mit einem milderen Mittel als dem Widerruf der Bestellung zu begegnen. Der Gesetzgeber hat mit § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG subjektive Voraussetzungen für die Ausübung bzw. Weiterführung des Berufs als Steuerberater aufgestellt. Durch die darin enthaltenen Anforderungen an die persönliche Eignung eines Steuerberaters wird zwar in die Freiheit der Berufswahl eingegriffen. Jedoch sind die vorgenannten Regelungen mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar und stehen daher im Einklang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 983 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2006 S. 1006
HAAAB-80109

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