Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen
Vermögensverfalls
Leitsatz
Ist weder die durch die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöste Vermutung des Eintritts
des Vermögensverfalls noch die dadurch ausgelöste Vermutung der
Gefährdung von Auftraggeberinteressen widerlegt worden, ist
gemäß
§ 46 Abs. 2 Nr. 4
StBerG die Bestellung als Steuerberater zwingend zu
widerrufen.
Es liegt nicht im Ermessen der
Steuerberaterkammer, dieser potentiellen Gefährdung von
Auftraggeberinteressen mit einem milderen Mittel als dem Widerruf der
Bestellung zu begegnen. Der Gesetzgeber hat mit
§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr.
1 und
§ 46 Abs. 2 Nr. 4
StBerG subjektive Voraussetzungen für die
Ausübung bzw. Weiterführung des Berufs als Steuerberater aufgestellt.
Durch die darin enthaltenen Anforderungen an die persönliche Eignung eines
Steuerberaters wird zwar in die Freiheit der Berufswahl eingegriffen. Jedoch
sind die vorgenannten Regelungen mit dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit vereinbar und stehen daher im Einklang mit
dem Grundrecht der Berufsfreiheit.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 983 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2006 S. 1006 HAAAB-80109