Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist des §
23 Abs. 1 Nr. 1 EStG angeschafften und veräußerten Eigentumswohnung
Leitsatz
Von der Besteuerung ausgenommen sind
nach
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz
3 EStG Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen
Wohnzwecken genutzt wurden. Eine Wohnung dient eigenen Wohnzwecken, wenn sie
vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt.
Die Nutzung beginnt mit dem Einzug in eine im Wesentlichen bezugsfertige
Wohnung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 936 Nr. 5 EStB 2006 S. 177 Nr. 5 HFR 2006 S. 576 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2006 S. 1092 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 10 WAAAB-80117