Körperschaftsteuer: Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
für Beteiligungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien
Dividenden einer mittelbaren Tochtergesellschaft in einem anderen
Mitgliedstaat
Leitsatz
Die Artikel 52 EG-Vertrag (nach
Änderung jetzt Artikel 43 EG) und 31 des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum vom sind dahin auszulegen, dass
sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der
Finanzierungsaufwendungen einer in diesem Mitgliedstaat unbeschränkt
steuerpflichtigen Muttergesellschaft für den Erwerb von Beteiligungen an
einer Tochtergesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig sind, soweit diese
Aufwendungen auf Dividenden entfallen, die von der Steuer befreit sind, weil
sie von einer in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat des genannten
Abkommens ansässigen mittelbaren Tochtergesellschaft stammen, obwohl
solche Aufwendungen dann abzugsfähig sind, wenn sie auf Dividenden
entfallen, die von einer mittelbaren Tochtergesellschaft, die in demselben
Mitgliedstaat wie dem Staat des Geschäftssitzes der Muttergesellschaft
ansässig ist, ausgeschüttet werden und die faktisch ebenfalls von der
Steuer entlastet sind.