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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 243/04 EFG 2006 S. 1059 Nr. 14

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1

Besteuerung von Aktienoptionsrechten

Leitsatz

Zur Abgrenzung von handelbaren und nicht handelbaren Aktienoptionen

Der Besteuerung ist der Wert zugrunde zu legen, der dem Begünstigten am Tag der Beschaffung der Aktien tatsächlich zufließt.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1059 Nr. 14
KÖSDI 2006 S. 14927 Nr. 1
VAAAB-80768

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