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FG Münster Urteil v. - 7 K 2079/05 Kg EFG 2006 S. 1071 Nr. 14

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2

Kindergeld

Berücksichtigung von Beiträgen des Kindes zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

Leitsatz

Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG sind von diesem zu entrichtende Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mindernd zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1071 Nr. 14
INF 2006 S. 325 Nr. 9
GAAAB-80773

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