Erhebung und Erstattung von Kapitalertragsteuer bei fehlender
Steuerpflicht des Gläubigers der Kapitalerträge
Leitsatz
Die Erhebung von Kapitalertragsteuer setzt die Einkommensteuerpflicht des Empfängers der Kapitalerträge voraus. Ist der Gläubiger der Kapitalerträge unbeschränkt steuerpflichtig, weil er als natürliche Person im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist über die Steuerpflicht der Einkünfte grundsätzlich im Rahmen der Steuerveranlagung zu entscheiden. Ist er nicht steuerpflichtig und scheidet die Durchführung einer Veranlagung deswegen aus, kann er einen Anspruch auf Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer nur in der Weise geltend machen, dass er entweder die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners anficht oder einen Freistellungsbescheid beantragt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 926 Nr. 5 HFR 2006 S. 582 Nr. 6 KÖSDI 2006 S. 15145 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 12 DAAAB-80842