Berechnung der erbschaftsteuerfreien Zugewinnausgleichsforderung
bei Vereinbarung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch
Ehevertrag
Leitsatz
(1) Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG i. d. F. des StMBG gilt bei Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag für die Berechnung der erbschaftsteuerfreien Zugewinnausgleichsforderung als Zeitpunkt des Eintritts des Güterstands der Tag des Vertragsabschlusses. Diese Neuregelung der Vorschrift ist verfassungsgemäß. (2) Die Regelung des § 37 Abs. 10 ErbStG i. d. F. des StMBG, wonach § 5 Abs. 1 ErbStG i. d. F. dieses Gesetzes auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem entstanden ist, auch dann anzuwenden ist, wenn von den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen bereits zuvor getroffen worden waren, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 948 Nr. 5 DStRE 2006 S. 541 Nr. 9 HFR 2006 S. 686 Nr. 7 KÖSDI 2006 S. 15123 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 12 BAAAB-80847