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BFH Beschluss v. - VIII B 35/05

Gesetze: FGO § 79b, FGO § 128 Abs. 2

Fristsetzung des FG zur Angabe von Tatsachen; Belehrungspflicht nach § 79b Abs. 3 FGO

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 957 Nr. 5
AAAAB-80856

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