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BMF - IV A 7 -S 0623- 6/06 BStBl 2006 I S. 290

Abgabenordnung; Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO,§ 69 Abs. 2 FGO )hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bzw. aus Termingeschäften im Sinne des§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

Bezug: BMF-Schreiben vom 27.6.2005 (BStSl 2005 I S. 794), vom 2.11.2005 (BStBl 2005 I S. 952) und vom 16.2.2006 (BStBl 2006 I S. 214)

Der (BStBl 2006 II S. 178) entschieden, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 verfassungsgemäß ist. Ferner bestehen nach dem - keine ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 FGO daran, dass im Veranlagungszeitraum 1995 erzielte Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG a.F. der Besteuerung unterworfen werden dürfen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:

Abweichend von den Ausführungen in der zuletzt durch (BStBl 2006 I S. 214) neu gefassten Anlage zum (BStBl 2005 I S. 794) ist hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bzw. aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG für Veranlagungszeiträume ab 1999 eine Aussetzung der Vollziehung nicht mehr zu gewähren. Die Anweisung im vorletzten Absatz des (BStBl 2005 I S. 952) zur Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG a.F. im Veranlagungszeitraum 19...

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