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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 311/2005 EFG 2006 S. 752 Nr. 10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 70 Abs. 4, AO § 155 Abs. 4

Rückwirkende Bewilligung von Kindergeld

Leitsatz

Der rückwirkenden Bewilligung von Kindergeld steht ein bestandskräftiger Aufhebungsbescheid nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 752 Nr. 10
SAAAB-81206

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