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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 90/05

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Postaufgabevermutung im Rahmen des § 122 Abs. 2 AO

Leitsatz

Wie die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO kann auch das maschinelle Postaufgabedatum als tatsächlicher Absendetag nur durch ein substantiiertes Bestreiten in Zweifel gezogen werden.

Fundstelle(n):
LAAAB-81217

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