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BMF - IV B 2 - S 2144 - 15/06

Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten;

Bezug:

VIP-Karten für die Fußballweltmeisterschaft

Eine sich auf den Erwerb von VIP-Karten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 bezogene Antrage wird wie folgt beantwortet. Der Sachverhalt weicht insoweit vom Regelungsumfang des genannten BMF-Schreibens ab, als die Möglichkeit der Werbung nur den Hauptsponsoren angeboten wird. Den Erwerbern der VIP-Karten sind Werbemaßnahmen im Stadion untersagt. Der Gesamtbetrag enthält im Wesentlichen Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung.

Die Anwendung der Grundsätze des ist auch in diesen Fällen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der für das Gesamtpaket vereinbarte Gesamtbetrag der Aufwendungen (Rdnr. 14 des ist aufzuteilen in einen angemessenen Anteil für Geschenke (Eintrittskarten u.ä.) und für Bewirtung; Bestandteil der Aufwendungen für Geschenke sind auch die Kosten für ein Rahmenprogramm. Das BMF erarbeitet gegenwärtig ein Schreiben, das zum Sachverhalt der Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 Stellung nimmt und auch eine Vereinfachungsregelung zur pauschalen Aufteilung enthalten wird.

Anwendung der Vereinfachungsregelung

Mit dem

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