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BFH Beschluss v. - VIII B 116/05

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO, ob § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2000 geltenden Fassung auf Einnahmen aus der Veräußerung von Wandeldarlehen (hier: festverzinsliche Darlehen verbunden mit Aktienoptionsrechten) anzuwenden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1081 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2006 S. 1280
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 9
VAAAB-81270

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