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BFH Beschluss v. - III B 26/05

Leitsatz

Bei einem Steuerpflichtigen ist für sein Kind, dessen anderer Elternteil verstorben ist, zwingend der volle Kinderfreibetrag zu berücksichtigen. Das Gesetz enthält insoweit kein Wahlrecht. Steht dem Steuerpflichtigen der volle Freibetrag zu, ist er auch im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 31 Satz 4 EStG zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1089 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 9
EAAAB-81724

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