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BFH Urteil v. - IX R 68/04

Leitsatz

Bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Eigenheimzulage nach § 17 Satz 3 EigZulG die "geleistete Einlage", bei der es sich um eine Geld(ein)zahlung handeln muss. Die Einlage kann nicht derart durch Abtretung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage geleistet werden, dass das Geschäftsguthaben (fast) ausschließlich durch die festzusetzende Eigenheimzulage erbracht wird. Die Eigenheimzulage kann nicht zur Bemessungsgrundlage ihrer selbst werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1065 Nr. 6
HFR 2006 S. 559 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 4
LAAAB-81739

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