Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Magdeburg - S 1134 - 3 - St 251

Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis

1 Neufassung des VwZG

Das VwZG ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom (BGBl 2005 I S. 2354; BStBl 2005 I S. 855 [Auszug]) mit Wirkung zum neu gefasst worden. Rechtsgrundlage für die Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis ist § 5 VwZG.

2 Zustellung durch Bedienstete der Finanzbehörde (§ 5 Abs. 1 VwZG)

2.1 Allgemeines

Bei der Zustellung nach § 5 Abs. 1 VwZG ist dem Empfänger das zuzustellende Dokument grundsätzlich in einem verschlossener Umschlag zu übergeben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 VwZG). Die Regelung soll verhindern, dass ein mit der Zustellung beauftragter Behördenbediensteter, der ansonsten nicht am Verfahren beteiligt ist, Kenntnis vom Inhalt des Dokuments erhält; sie dient dem Datenschutz bzw. der Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO).

In den Fällen, in denen der fachlich zuständige Bedienstete selbst – etwa beim Erscheinen des Empfängers In den Diensträumen – das Dokument übergibt, kann eine Kuvertierung entfallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VwZG). Eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Empfängers durch die „offene” Zustellung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

Der Empfänger hat ein mit dem Datum der Aushändigung versehenes Empfangsbekenntnis (bisher Vordruck...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank