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BMF - IV C 5 - S 2341 - 4/06

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (§ 3 Nr. 64 EStG); Festsetzung in der Zeit vom bis

Bekanntmachung über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (§ 3 Nr. 64 EStG)

Die in der Bekanntmachung vom – IV C 5 – S 2341 – 13/05 – (BStBl 2006 I S. 12) veröffentlichte Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge wird wie folgt geändert:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Land
Dienstort
ab
Kaufkraftzuschlag in
v.H.
Brasilien
– Brasilia
10
Brasilien
– Brasilia
5
Brasilien
– Recife
10
Brasilien
– Recife
5
Chile
 
0
Georgien
 
0
Georgien
 
5
Island
 
30
Kenia
 
5
Korea
 
20
Neuseeland
 
5
Neuseeland
 
10
Österreich
 
5
Sambia
 
5
Schweden
 
10
Uganda
 
5
Vereinigte Staaten
– Boston
10
Vereinigte Staaten
– Los Angeles
10
Vereinigte Staaten
– Washington
10

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