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BFH Urteil v. - XI R 8/05

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger bei Umsetzung im Rahmen eines Unternehmensverbunds - durch Wechsel und Rückwechsel - zwar formal zweimal den Arbeitgeber gewechselt, haben die beteiligten Unternehmen und der Steuerpflichtige jedoch beide Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen so ausgestaltet, dass das bestehende Arbeitsverhältnis mit dem einen Arbeitgeber jeweils im Wesentlichen unverändert mit dem anderen Arbeitgeber fortgesetzt werden konnte - gleicher Arbeitsbereich und gleiche Entlohnung, Anrechnung der Dienstzeiten, Entfallen einer Probezeit, Rückkehrrecht -, ist ein die Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG rechtfertigender Arbeitsplatzverlust nicht gegeben. In diesem Fall ist auch eine beim Wechsel bzw. Rückwechsel gezahlte Abfindung nicht gemäß §§ 24, 34 EStG tarifbegünstigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1071 Nr. 6
EStB 2006 S. 212 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2006 S. 3096
WAAAB-82019

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