Hält ein grundstücksverwaltendes Unternehmen eine
Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen KG, führt dies zum
Ausschluss der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9
Nr. 1 Satz 2 GewStG bei dem Unternehmen. Das gilt auch dann, wenn das
Ergebnis der Beteiligung gewerbesteuerrechtlich bei dem Unternehmen durch
Hinzurechnung bzw. Kürzung ohne Einfluss auf den Gewerbeertrag bleibt. Das
Innehaben der Beteiligung ist nicht deshalb dem begünstigten
Tätigkeitsbereich der Grundstücksverwaltung zuzuordnen, weil sie zur
Förderung der Berufsausbildung in der allgemeinen Wohnungswirtschaft
beiträgt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1148 Nr. 6 EStB 2006 S. 212 Nr. 6 GStB 2006 S. 5 Nr. 2 GmbH-StB 2006 S. 159 Nr. 6 HFR 2006 S. 695 Nr. 7 HFR 2006 S. 792 Nr. 8 KÖSDI 2006 S. 15150 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 11 StBW 2006 S. 4 Nr. 10 HAAAB-82024