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BFH Urteil v. - I R 54/04

Leitsatz

Hält ein grundstücksverwaltendes Unternehmen eine Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen KG, führt dies zum Ausschluss der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei dem Unternehmen. Das gilt auch dann, wenn das Ergebnis der Beteiligung gewerbesteuerrechtlich bei dem Unternehmen durch Hinzurechnung bzw. Kürzung ohne Einfluss auf den Gewerbeertrag bleibt. Das Innehaben der Beteiligung ist nicht deshalb dem begünstigten Tätigkeitsbereich der Grundstücksverwaltung zuzuordnen, weil sie zur Förderung der Berufsausbildung in der allgemeinen Wohnungswirtschaft beiträgt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1148 Nr. 6
EStB 2006 S. 212 Nr. 6
GStB 2006 S. 5 Nr. 2
GmbH-StB 2006 S. 159 Nr. 6
HFR 2006 S. 695 Nr. 7
HFR 2006 S. 792 Nr. 8
KÖSDI 2006 S. 15150 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 11
StBW 2006 S. 4 Nr. 10
HAAAB-82024

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