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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 12/04 EFG 2006 S. 751 Nr. 10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63, AuslG § 51, AuslG § 53, AuslG § 54

Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis nur, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt

Leitsatz

  1. Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

  2. § 62 Abs. 2 EStG ist einschränkend verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss der Kindergeldberechtigung für solche Ausländer nicht gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 719 Nr. 12
EFG 2006 S. 751 Nr. 10
GStB 2006 S. 118 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2006 S. 555
MAAAB-82391

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