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Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskasse;
Arbeitgeberleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn Sonderzahlungen anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer auf eine andere Zusatzversorgungskasse und VI R 148/98)
Bezug:
Über die im Betreff genannten Rechtsfragen hat der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom (VI R 32/04 und VI R 148/98) entschieden und jeweils die Annahme von Arbeitslohn abgelehnt. Nach dem Ergebnis der Besprechung der Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 6. 3. bis soll die Veröffentlichung der o. g. BFH-Urteile mit einem begleitenden BMF-Schreiben erfolgen. Zur Erarbeitung des BMF-Schreibens wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das hat für die hier in Rede stehenden Fälle zunächst folgende Konsequenzen:
1. Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskasse; Arbeitgeberleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Die der kirchlichen Zusatzversorgungskasse angeschlossenen Arbeitgeber haben vielfach gegen ihre eigenen Lohnsteueranmeldungen Einspruch eingelegt oder begehren im Rahmen von Änderungsanträgen auf Grund der BFH-Rechtsprechung vom (VI R 32/04) die Erstattung zu viel gezahlter pauschaler Lohnsteuer. Diesen Einsprüchen bzw. Änderungsanträgen kann zurzeit nicht stattgegeben werden. Es bleibt das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe abzuwarten.