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BFH Urteil v. - II R 7/04

Leitsatz

Eine verfassungskonforme Auslegung des § 146 Abs. 7 BewG in der Weise, dass ein nachgewiesener Verkehrswert nur zur Hälfte als festzustellender Grundbesitzwert angesetzt wird, ist mit dem Wortlaut und Sinn des § 146 BewG unvereinbar und überschreitet die der verfassungskonformen Auslegung gezogenen Grenzen. Über einen etwaigen verfassungsrechtlich erheblichen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen durch die Anwendung des § 146 BewG ist erst bei der Festsetzung der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer und nicht schon im Verfahren gegen die Feststellung des Grundbesitzwerts zu entscheiden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1259 Nr. 7
DStRE 2006 S. 809 Nr. 13
HFR 2006 S. 765 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2006 S. 2005
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 4
QAAAB-82718

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