Verlegung des Familienwohnsitzes bei beiderseits
berufstätigen Ehegatten und Beibehaltung einer Wohnung am Arbeitsort
begründet keinen doppelten Haushalt
Leitsatz
Verlegen beiderseits berufstätige Ehegatten ihren
Familienwohnsitz von dem Ort, an dem bisher beide gearbeitet haben, aus
privaten Gründen - Errichtung eines Eigenheims - an einen anderen Ort, an
dem nunmehr nur ein Ehegatte berufstätig ist, kann dieser die Umzugskosten
nicht als Werbungskosten geltend machen. Der andere Ehegatte, der weiter an
seiner bisherigen Arbeitstelle arbeitet und am Ort der Arbeitsstelle eine
kleinere Wohnung bezieht, kann keine Aufwendungen für doppelte
Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1273 Nr. 7 EStB 2006 S. 213 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 1659 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 6 TAAAB-82743