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EuGH Urteil v. - C-114/05

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2

Mehrwertsteuer: Dienstleistungen eines Veranstalters im Rahmen von Messen und Ausstellungen

Leitsatz

Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die umfassende Leistung, die der Veranstalter einer Messe oder Ausstellung den Ausstellern erbringt, unter die in dieser Bestimmung genannte Kategorie von Dienstleistungen fällt.

Fundstelle(n):
VAAAB-83172

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