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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 575/02

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a

Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4a EStG für das Jahr 1999

Leitsatz

  1. § 4 Abs. 4a EStG ist für das Jahr 1999 anwendbar.

  2. Die Änderung der Anwendungsnorm des § 52 Abs. 11 EStG durch das StÄndG 2001 beinhaltet keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 775 Nr. 13
XAAAB-83796

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