Auf die Eltern entfallende Aufwendungen für Campingurlaube
mit ihren behinderten Kindern sind nicht als außergewöhnliche
Belastung gemäß § 33 EStG abziehbar, wenn die Urlaube
- von den besonderen Erschwernissen infolge der Behinderung der Kinder
abgesehen - sich nicht von einem üblichen Familienurlaub
unterscheiden, insbesondere nicht - wie z. B. der Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung
- in besonderer Weise auf die behinderten Kinder zugeschnitten sind. Bei
den Aufwendungen handelt es sich auch nicht um behinderungsbedingte
Mehraufwendungen, wenn sie bei einem vergleichbaren Urlaub mit nicht
behinderten Kindern in derselben Höhe angefallen wären.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1265 Nr. 7 EStB 2006 S. 245 Nr. 7 HFR 2006 S. 781 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2006 S. 1834 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 9 StBW 2006 S. 4 Nr. 12 WAAAB-83860