Voraussetzung für die Ermittlung der privaten Nutzung eines
Kraftfahrzeugs nach der typisierenden Regelung des § 6 Abs. 1
Nr. 4 Satz 2 EStG ist, dass das Fahrzeug zum Betriebsvermögen
des Steuerpflichtigen gehört. Die Anwendung der Vorschrift ist deshalb
ausgeschlossen, wenn bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
der betriebliche Anteil eines geleasten Personenkraftwagens nicht mehr als 50
v. H. der gesamten Nutzung beträgt und das Fahrzeug oder das
Nutzungsrecht auch nicht in unmissverständlicher Weise durch
entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dem - gewillkürten
- Betriebsvermögen zugeordnet worden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1277 Nr. 7 EStB 2006 S. 243 Nr. 7 HFR 2006 S. 772 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2006 S. 1833 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 5 StBW 2006 S. 3 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2006 S. 516 QAAAB-83862