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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2264/03

Gesetze: EStG § 33

Kanalreparatur keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für die Erneuerung eines 50 Jahre alten Grundstückskanals stellen selbst dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn der Kanal erst kürzlich repariert wurde, sich diese einfache Reparatur aber als ungenügend erwiesen hat.

Fundstelle(n):
QAAAB-84176

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