Nachweis der - fast - ausschließlich betrieblichen Nutzung
eines PKW i.S. des § 7g Abs. 2 Nr. 2b EStG
Leitsatz
1. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann nur in Anspruch
genommen werden, wenn das Wirtschaftsgut im Jahr der Inanspruchnahme von
Sonderabschreibungen im Betrieb des Steuerpflichtigen ausschließlich oder
fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Dies nachzuweisen ist
Obliegenheit des Steuerpflichtigen, da nur er über die erforderlichen
Kenntnisse verfügt bzw. in seine Sphäre die Möglichkeit der
Informationsbeschaffung fällt. 2. Bei einem PKW wird sich der Umfang der
privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im
Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweisen
lassen. Der Nachweis der - fast - ausschließlich betrieblichen Nutzung
kann jedoch nicht anhand der 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
geführt werden, da ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 %
des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von
20 bis 25 % entspricht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1264 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1907 FAAAB-84320