Überlassung eines Grundstücks an den geschiedenen
Ehegatten zur Abgeltung von dessen Zugewinnausgleichsanspruch
Leitsatz
Überlässt ein Steuerpflichtiger dem geschiedenen Ehegatten
ein Grundstück zur Nutzung, um dadurch dessen Zugewinnausgleichsforderung
zu erfüllen, stellt dies eine entgeltliche Nutzungsüberlassung dar.
Denn damit leistet der Steuerpflichtige nicht nur an Erfüllungs statt,
sondern erwirtschaftet zugleich am Markt Erträge, indem er den
Nutzungswert des Grundstücks dazu einsetzt, seiner Verpflichtung auf
Zugewinnausgleich nachzukommen. Er erfüllt auf die Dauer der
Nutzungsüberlassung die gegen ihn gerichtete Ausgleichsforderung nach
§ 1378 BGB und erzielt mit der steten Verminderung seiner Schuld
Einnahmen, die nach § 11 Abs. 1 EStG in den Jahren der
Nutzungsüberlastung pro rata temporis zufließen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 7/2006 S. 199 BBV-Kurznachricht Nr. 7/2006 S. 199 BFH/NV 2006 S. 1280 Nr. 7 EStB 2006 S. 244 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2006 S. 2002 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 9 StBW 2006 S. 3 Nr. 12 PAAAB-84347