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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 224/05

Gesetze: FGO § 100, FGO § 101, EStG § 67, EStG § 70, AO § 155, AO § 173, AO § 175

Neuer Kindergeldantrag bei bestandskräftigem Bescheid

Leitsatz

Einer positiven Neubescheidung eines Kindergeldantrages steht ein bereits ergangener und bestandskräftiger Ablehnungsbescheid entgegen, wenn dieser nicht mehr änderbar ist.

Als Änderungsvorschriften kommen neben den in § 70 EStG geregelten Änderungsnormen insbesondere die §§ 173 und 175 AO in Betracht.

Fundstelle(n):
CAAAB-84616

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