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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 4540 - 4 St 34M/St 35N

Merkblatt
über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten
Grunderwerbsteuer
Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Ertragsteuern

Stand: Mai 2006

Teil A: Allgemeines

1. Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur das Wesentliche.

2. Es wird gebeten. Änderungen der Rechtslage in diesem Merkblatt selbst zu vermerken.

Teil B: Grunderwerbsteuer

1. Maßgebende Vorschriften

Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

§§ 18, 20 und 21 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1997 I S. 418, BStBl 1997 I S. 313), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz-EURLUmsG) vom (BGBl 2004 I S. 3310) sowie § 102 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO)

2. Anzeigepflichtige Vorgänge

Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück (Tz. 2.5) betreffen (Einf.Erl. zu § 18, Anm. 10.1).

2.1 Der Notar hat Anzeige über folgende Rechtsvorgänge zu erstatten, die er beurkundet oder über die er eine Urkunde entworfen und darauf eine Unterschrift beglaubigt hat (§ 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrEStG):

2.1.1 Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung be...

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