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Merkblatt
über die steuerlichen
Beistandspflichten der Notare auf den
Gebieten
Grunderwerbsteuer
Erbschaftsteuer
(Schenkungsteuer)
Ertragsteuern
Stand: Mai 2006
Teil A: Allgemeines
1. Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur das Wesentliche.
2. Es wird gebeten. Änderungen der Rechtslage in diesem Merkblatt selbst zu vermerken.
Teil B: Grunderwerbsteuer
1. Maßgebende Vorschriften
Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
§§ 18, 20 und 21 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1997 I S. 418, BStBl 1997 I S. 313), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz-EURLUmsG) vom (BGBl 2004 I S. 3310) sowie § 102 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO)
2. Anzeigepflichtige Vorgänge
Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück (Tz. 2.5) betreffen (Einf.Erl. zu § 18, Anm. 10.1).
2.1 Der Notar hat Anzeige über folgende Rechtsvorgänge zu erstatten, die er beurkundet oder über die er eine Urkunde entworfen und darauf eine Unterschrift beglaubigt hat (§ 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrEStG):
2.1.1 Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung be...