Richtervorlage zur
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer höheren
zusätzlichen Spielbankabgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielbkG ND
Leitsatz
Die Richtervorlage ist unzulässig, weil das Finanzgericht nicht
dargelegt hat, inwiefern § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielbkG ND nach
In-Kraft-Treten von § 2 Abs. 1 Ergänzungsgesetz ND und Änderung
des streitgegenständlichen Bescheids wegen Festsetzung einer höheren
zusätzlichen Spielbankabgabe noch entscheidungserheblich sein könnte
und damit die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm
nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfG nicht dargelegt ist.