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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 40/00

Gesetze: StBerG § 37aDVStB § 24GG Art. 12 Abs. 1GG Art. 19 Abs. 4GG Art. 103 Abs.1

Überprüfung der Leistungen in der Steuerberaterprüfung

Leitsatz

Aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch des Prüflings auf effektiven Rechtsschutz bei berufsbezogenen Prüfungen; er muss Einwände gegen die Bewertungen seiner Prüfungsleistungen (hier: Steuerberaterprüfung) rechtzeitig und wirkungsvoll vorbringen können, um ein „Überdenken” der Bewertungen unter Berücksichtigung seiner Einwände zu erreichen. Dazu steht ihm gem. Art. 19 Abs. 4 GG auch der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfachgesetzlichen Prozessordnungen zu.

(Leitsatz nicht amtlich)

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Fundstelle(n):
ZAAAB-85975

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