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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 476/01 BStBl 2002 II S. 835

Gesetze: BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1AO 1977 § 110 Abs. 1

Wiedereinsetzung trotz falscher Bezeichnung des Finanzamts

Leitsatz

Adressiert der Rechtsmittelführer den Einspruch an ein falsches Finanzamt, begründet dies regelmäßig die Annahme subjektiv vorwerfbarer Außerachtlassung der zumutbaren Sorgfalt, trotzdem kommt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn das unzuständige Finanzamt die Weiterleitung schuldhaft verzögert oder unterlässt.

(Leitsatz nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 835
BStBl II 2002 S. 835 Nr. 20
BAAAB-86005

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