Besteuerung der Versorgungsbezüge der
pensionierten Beamten und Richter
Leitsatz
Die Vorlage des zur Prüfung der Frage, ob § 19 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG in der für das Jahr 1993 geltenden Fassung,
soweit Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand betroffen sind, deshalb
nichtig ist, weil der Gesetzgeber der ihm vom BVerfG mit Beschlüssen vom
(BVerfGE 54, 11) und vom (BVerfGE 86, 369)
aufgegebenen Verpflichtung zur Neuregelung der Besteuerung der
Versorgungsbezüge pensionierter Beamter und Richter nicht innerhalb der
ihm zur Verfügung stehenden Frist nachgekommen ist, ist
unzulässig.
(Leitsatz nicht
amtlich)
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Fundstelle(n): BFH/NV-Beilage 2002 S. 159 Nr. 4 NAAAB-86361