Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für
doppelte Haushaltsführung in Fällen fortlaufend verlängerter
Abordnung
Leitsatz
1. Für die verfassungsrechtlich
gebotene Einkommensbesteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit kommt
es auch auf die Unterscheidung zwischen freier oder beliebiger
Einkommensverwendung einerseits und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem
Aufwand andererseits an.
Der Gesetzgeber hat bei seiner
Entscheidung, ob er Aufwand steuermindernd berücksichtigen will, die
unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte
betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche
Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der privaten Lebensführung
zuzuordnen sind.
2. Zur Begrenzung des Abzugs der
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei einer
Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt zwei Jahre durch das
Jahressteuergesetz 1996.
Fundstelle(n): BFH/NV-Beilage 2003 S. 174 Nr. 3 DB 2003 S. 860 Nr. 16 DStR 2003 S. 633 Nr. 16 DStRE 2003 S. 608 Nr. 10 FR 2003 S. 568 Nr. 11 INF 2003 S. 323 Nr. 9 KÖSDI 2003 S. 13702 Nr. 5 VAAAB-86782