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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; EStG § 3 Nr. 13; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3

Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Fällen fortlaufend verlängerter Abordnung

Leitsatz

1. Für die verfassungsrechtlich gebotene Einkommensbesteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit kommt es auch auf die Unterscheidung zwischen freier oder beliebiger Einkommensverwendung einerseits und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand andererseits an.

Der Gesetzgeber hat bei seiner Entscheidung, ob er Aufwand steuermindernd berücksichtigen will, die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

2. Zur Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei einer Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt zwei Jahre durch das Jahressteuergesetz 1996.

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2003 S. 174 Nr. 3
DB 2003 S. 860 Nr. 16
DStR 2003 S. 633 Nr. 16
DStRE 2003 S. 608 Nr. 10
FR 2003 S. 568 Nr. 11
INF 2003 S. 323 Nr. 9
KÖSDI 2003 S. 13702 Nr. 5
VAAAB-86782

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